Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kein Versicherungsschutz eines Referendars im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses in der gesetzlichen Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 28.11.2018 - S 3 U 8/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- SG Münster, 09.03.2017 - S 10 U 196/16
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18
Die beim Sozialgericht Münster erhobene Klage (S 10 U 196/16) wurde mit Gerichtsbescheid vom 09.03.2017 abgewiesen.Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, die Klage sei mit der durch Gerichtsbescheid vom 09.03.2017 entschiedenen Klage im Verfahren S 10 U 196/16 identisch.
Ergänzend ist nur noch anzufügen, dass der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 15 U 698/17 die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 09.03.2017 (S 10 U 196/16) zurückgewiesen und entschieden hat, dass die Beklagte die von dem Kläger während seines Referendariats am 18.09.2013 und 20.01.2016 erlittenen Unfälle wegen der nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestehenden Versicherungsfreiheit zu Recht nicht als Arbeitsunfälle anerkannt hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 698/17
Kein Versicherungsschutz eines Referendars im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18
Noch während des anschließenden Berufungsverfahrens (LSG NRW L 15 U 698/17) hat der Kläger am 08.01.2018 beim Sozialgericht Münster Klage auf Feststellung des Bestehens der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht während eines Referendariats erhoben und gemeint, die Feststellungklage gehe über die Klage auf Anerkennung der Unfälle als Arbeitsunfälle hinaus.Der Kläger verfolgt sein Begehren auf Feststellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Beklagte während seiner Beschäftigungszeit als Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht inzident bereits im Rahmen des Klageverfahrens auf Anerkennung der Unfälle vom 18.09.2013 und am 20.01.2016 als Arbeitsunfälle beim Landessozialgericht NRW unter dem Aktenzeichen L 15 U 698/17.
Ergänzend ist nur noch anzufügen, dass der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 15 U 698/17 die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 09.03.2017 (S 10 U 196/16) zurückgewiesen und entschieden hat, dass die Beklagte die von dem Kläger während seines Referendariats am 18.09.2013 und 20.01.2016 erlittenen Unfälle wegen der nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestehenden Versicherungsfreiheit zu Recht nicht als Arbeitsunfälle anerkannt hat.
- LSG Bayern, 23.03.2017 - L 17 U 215/16
Kein Nachweis einer besonderen Infektionsgefahr bei der BK 3101
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18
Zur Begründung wird auf die Ausführungen des LSG NRW in seinem Beschluss vom 25.05.2016 (Az.: L 17 U 215/16 ER) Bezug genommen.".
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 2 U 2/19 BH v. 20.08.2019
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2019 - L 15 U 660/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.